Energiepreispauschale für Studierende (nach EPPSG)

Studierende, die am Stichtag 1. Dezember 2022 an unserer Hochschule immatrikuliert waren und zu diesem Stichtag ihren festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten, haben gemäß Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) Anspruch auf eine Einmalzahlung i. H. v. 200,- Euro.

Bitte beachten Sie, dass Sie ein BundID-Konto für die Beantragung benötigen. Weitere Informationen finden Sie unter dem genannten Link.

Vorgehen

Um auf der Seite https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de Ihre Einmalzahlung von 200,-€ beantragen zu können, benötigen Sie einen Zugangscode Ihrer Ausbildungsstätte, also der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd. Diesen erhalten Sie über das Campus-Portal.

Nachdem Sie sich eingeloggt haben, wird Ihnen direkt auf der Startseite die Kachel "Mein EPPSG-Berechtigungscode" angezeigt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie am 01.12.22 immatrikuliert waren und Ihr Wohnort/gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland war.

Den Berechtigungscode können Sie kopieren und damit auf der EPPSG Webseite Ihre Einmalzahlung beantragen.

PIN-Brief

Sie können weder den Online-Ausweis noch ELSTER nutzen für die Beantragung Ihres BundID-Kontos? Dann benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Berechtigungscode einen PIN-Brief, welchen Sie im Antrag mit eingeben.

Hinweis: Für die Variante mit PIN wird ebenfalls ein BundID-Konto benötigt, dabei genügt aber die s.g. Basisregistrierung für das BundID-Konto mit Benutzername und Passwort. Im Antrag müssen Sie eine Kontoverbindung angeben.

Ihren PIN-Brief für die Energiepreispauschalekönnen Sie über Studienservice --> Bescheide/Bescheinigungen herunterladen.

Der generierte Bescheid sieht so aus:

Bei der Beantragung auf der EPPSG-Webseite werden Sie an dieser Stelle nach dem PIN gefragt: